Hauseigentümer Wohnungseigentümer Vermieter Kauf- und Bauwillige
navigation_header
Zur Startseite
Report Kontakt Vereine Downloads
Suche
pfeil Suchen
Presse
pfeil Aktuelle Pressemitteilungen
pfeil Pressearchiv
pfeil Pressekontakt
Extranet für Landesverbände
Benutzer:
Passwort:
Login (SSL-Login)
CoP_Report
Haus & Grund Report - Ausgabe 1/2010 - Seite 1
Drucken Bookmarken
Weiterempfehlen
Schriftgröße

Neben-Gesetzgeber:
Datenschützer spielen Bundestag

Während Union und FDP gesetzliche Maßnahmen zur Abwehr von Mietnomaden und Mietbetrügern planen, gehen Datenschützer gegen Bonitätsauskünfte über Mietinteressenten vor – und korrigieren den Deutschen Bundestag.

 

Die im sogenannten Düsseldorfer Kreis

informell verbundenen Datenschutzbehörden haben sich im Oktober vergangenen Jahres darauf verständigt, Auskunftsmöglichkeiten von Vermietern über die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit von Mietinteressenten drastisch einzuschränken. Auskunfteien dürfen Daten über negatives Zahlungsverhalten potenzieller Mieter nur noch dann an Vermieter übermitteln, wenn

 

  • die dem Eintrag zugrunde liegende Forderung offen ist oder – im Falle der Begleichung einer Forderung – diese Erledigung nicht länger als ein Jahr zurückliegt und dabei
  • mindestens Zahlungsrückstände von 1.500 Euro aufgelaufen sind.

 

Die Datenschützer sprechen in diesem Zusammenhang von einer „Bagatellgrenze“, die ein Schuldner überschreiten muss, damit ein Vermieter überhaupt von offenen Forderungen gegen seinen potenziellen Vertragspartner

 

erfährt. Auch die Vorlage einer sogenannten detaillierten Selbstauskunft dürfen Vermieter nicht mehr verlangen. Damit schaffen die Datenschutzbehörden ein Sonder-Datenschutzrecht für die Wohnungswirtschaft, das der Gesetzgeber nicht beschlossen hat. In anderen Bereichen existieren Bagatellgrenzen oder Einschränkungen bei Selbstauskünften nicht. Wer beispielsweise einen Vertrag über die Nutzung eines Mobilfunktelefons abschließen will, muss dazu einwilligen, dass der Verkäufer eine umfassende Auskunft über die finanziellen Gegebenheiten seines künftigen Vertragspartners einholt.

 

Die Datenschutzbehörden setzen sich

mit ihrem Beschluss, der faktisch bundesweit Rechtskraft erlangt, über das geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hinweg. Denn darin sind die vom Düsseldorfer Kreis formulierten Einschränkungen bei Mieterauskünften nicht enthalten: Weder untersagt das 2009 intensiv überarbeitete BDSG die Vorlage einer umfassenden Selbstauskunft im Rahmen der Vertragsanbahnung von Mietverhältnissen. Noch finden sich im zum 1. April 2010 vollkommen neugefassten § 28a BDSG, der die Meldung von Forderungen an Auskunfteien regelt, Mindestgrenzen für unbezahlte Forderungen, wie sie jetzt die Datenschützer reklamieren. Juristische Auseinandersetzungen um diese Fragen sind vorprogrammiert.


HuG Report 1/2010 Grafik 1 

Bonitätsauskünfte über Mieter: Einschränkungen durch Datenschützer

Weitere Themen in dieser Ausgabe
Auf ein Wort

So geht Rechtsstaat

Die frühere Bundesjustizministerin Zypries reagierte lustlos. Da Mietnomaden ein Randphänomen seien, sehe sich die Bundesregierung nicht veranlasst, eine Gesetzes initiative zur Abwehr des Mietbetruges zu starten.

   Wer nach zwei Jahren Widerstand gegen einen zahlungsunwilligen Mieter statt einer Wohnung eine Bruchbude zurückerhält und einen Schaden von 30.000 Euro verkraften muss, sieht das natürlich anders. Die Erfahrungen betroffener Vermieter mit dem Rechtsstaat lassen sich wie folgt skizzieren: Nach der Kündigungsfrist erhält der Betrüger eine Ziehfrist, der zunächst eine Schonfrist und schließlich die Räumfrist folgen. Wer neben diesem Fristen-Festival noch Taktiken der Prozessverschleppung kennenlernen möchte, ist in diesem Kundenkreis an der richtigen Adresse. Gelingt die Zustellung des Urteils, rafft sich Monate später ein Gerichtsvollzieher auf. Dem präsentiert sich an der Tür ein angeblicher Untermieter, der im Räumungstitel nicht genannt ist. Na dann, alles auf Anfang.

   Die neue Bundesregierung will den Forderungen von Haus & Grund folgen und den Mietnomaden nun endlich das Handwerk legen. Man muss dazu weder den Rechtsstaat abmontieren noch neues Justizpersonal einstellen. Wer nicht nur dem Vermieter die Mietzahlung, sondern auch die Hinterlegung der geschuldeten Summe beim Amtsgericht verweigert, sollte im beschleunigten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Justiz erfahrungen sammeln. Auf diese Weise wäre nach wenigen Monaten der Spuk beendet und die Wohnung neu vermietet. So geht Rechtsstaat, Frau Zypries.  

   Andreas Stücke

Drucken Drucken Bookmarken Bookmarken Weiterempfehlen Weiterempfehlen Schriftgröße Schriftgröße Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz