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Pressemitteilung vom 26.01.2009
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Anreize zur Nutzung erneuerbarer Energien ausbauen

BSI plädiert für Fördermix

 

BSI Logo für PM„Angesichts langfristig weiter steigender Preise für fossile Energie nimmt die Bedeutung erneuerbarer Energien weiter zu. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung die entsprechenden Anreize ausbaut“, so Rolf Kornemann, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident von Haus & Grund Deutschland. Gerade in Ergänzung des bereits aufgestockten CO2-Gebäudesanierungsprogramms sei dies zu begrüßen. Mit Blick auf die aktuelle Konjunkturkrise sei allerdings zu befürchten, dass dennoch Investitionen zurückgestellt würden. Die BSI schlage daher vor, das für 2009 geplante Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) nach hinten zu verschieben.

 

Angesichts der teilweise erheblichen Investitionskosten im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung von Wohngebäuden sei es dringend geboten, auch die steuerlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. „Eine degressive AfA für energieeffiziente Gebäude und die Wiedereinführung von § 82a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) sind notwendig“, sagte Kornemann. Diese erlaubten es Vermietern, erhöhte Abschreibungssätze für energiesparende und klimaschutzrelevante Investitionen in Anspruch zu nehmen. Selbstnutzer könnten entsprechende Aufwendungen im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs geltend machen.

 

Entscheidend beim Einsatz erneuerbarer Energien sei zudem die Beseitigung steuerlicher Nachteile für Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie Privateigentümer: Sie könnten in vielen Fällen die Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für den Betrieb erneuerbarer Energieanlagen wegen gravierender steuerlicher Nachteile nicht nutzen und müssten daher auf die Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne des EEG verzichten. Das Gewerbesteuergesetz und das Körper-schaftsteuergesetz sollten entsprechend geändert werden, so dass auch Wohnungsunternehmen, die die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Anspruch nehmen, sowie steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien nach EEG errichten könnten.

 

„Mit diesem Fördermix könnten erhebliche private Investitionen ausgelöst werden“, so Kornemann.

 

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