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Pressemitteilung vom 07.11.2008
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Reform der Erbschaftsteuer mit Licht und Schatten

Erben vermieteter Immobilien werden benachteiligt

 

Die Große Koalition hat sich gestern Abend darauf geeinigt, dass Ehepartner und Kinder Wohneigentum künftig steuerfrei erben können, wenn sie es selbst weiter bewohnen. „Ich begrüße diese Einigung, weil die direkten Angehörigen so nicht gezwungen sein werden, das Erbe zu verkaufen, damit die Erbschaftsteuer bezahlt werden kann“, so der Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, Rolf Kornemann.

 

Kornemann bezeichnete es jedoch als einen gravierenden Konstruktionsfehler, dass der Erbe eines Mietshauses nicht in den Genuss der Steuerbefreiung kommt. Schließlich diene die Vererbung vermieteter Immobilien ebenso der Generationenvorsorge. Kornemann kritisierte darüber hinaus, dass Geschwister nicht in den Kreis der steuerbefreiten Immobilienerben aufgenommen werden. „Dass erbende Geschwister künftig deutlich höher belastet werden als Kinder, ist verfassungsrechtlich äußerst bedenklich“, sagte Kornemann. Eine abschließende Bewertung des neuen Erbschaftsteuerrechts sei jedoch erst möglich, wenn das ausformulierte Gesetz vorliege. „Die Abschaffung dieser nach wie vor bürokratischen, mit rechtlichen Mängeln behafteten und fiskalisch nachrangigen Steuer wäre die beste Lösung gewesen“, so Kornemann abschließend.

 

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